Information Blankoverordnung
Liebe Patienten:innen,
seit dem 01.11.2024 gibt es die sogenannte BLANKOVERORDNUNG erst einmal für die Diagnosen der Schulter.
Der Unterschied zu einer „normalen“ Verordnung ist, dass hier nun die Physiotherapeuten:innen und nicht wie sonst die Arzt:innen über den Umfang und die Art der Behandlungen entscheiden. Somit ist aber auch die wirtschaftliche Verantwortung auf uns Physiotherapeuten übergegangen.
Dies bedarf einer guten Aufklärung:
1. für die Blankoverordnunggilt:
- ist grundsätzlich 16 Wochen nach Ausstellungsdatum gültig
- der Therapeut:in entscheidet welche Behandlungen als Erstbehandlung (Krankengymnastik (KG) / manuelle Therapie (MT) und Zweitbehandlung (Kältetherapie und Heißluft-Wärmetherapie) durchgeführt werden
- Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihnen eine Behandlungszeit von jeweils 15 Min.
- In unserer Praxis wird stets eine Behandlungszeit von 30 Minuten durchgeführt, sodass sich hier immer eine Doppelbehandlung in verschieden Kombinationen ergibt.
2. Neu ist auch , dass es jetzt erstmals eine bezahlte Position für einen physiotherapeutischen Erst- und Bedarfsbefund gibt. Diese Befunde werden in unserer Praxis in Kombination mit einer Erstbehandlung (KG/MT) durchgeführt.
3. Die Krankenkassen haben auch bei dieser Verordnung eine grundsätzliche Regel- behandlungsanzahl von Erstbehandlungen (KG/MT) und Zweitbehandlungen (HL/KT) vorgesehen, die sie in sogenannte Ampelphasen einteilt.
In der „grünen“ Phase sind das 18 Erstbehandlungen (KG/MT) und 6 Zweitbehandlungen (HL/KT).
Daran schließt sich ab der 19. Erstbehandlung und der 7. Zweitbehandlung die „rote“ Ampelphase an. Ab nun kommt es zu Abzügen bei der Zahlung von den Krankenkassen.
Grundsätzlich liegt auch bei uns Physiotherapeuten:innen in den Verträgen mit den Kassen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit der Therapie im Vordergrund, sodass wir in unserer Praxis entschieden haben nur in Ausnahmefällen über die grüne
Ampelphase hinaus zu gehen, da wir ansonsten spätere Regressvorderungen von den Krankenkassen befürchten.
4. Auch bei dieser Art der Verordnung kommt für Sie als Patient:in eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten und 10 € Praxisgebühr dazu.
Somit ergibt sich innerhalb der grünen Phase für Sie eine Zuzahlung von maximal: 73 €
Gerne können Sie die Zuzahlung auch splitten und in einzelnen Teilzahlungen bezahlen.
Wenn Sie noch Fragen zur Blankoverordnung haben sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Praxisteam der Osteopathie-Praxis Stephanie Walter
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